Ablauf und Kosten

Leben ist Beziehung

Zunächst gibt es ein Kennenlerngespräch, gemeinsam mit den Eltern. Hier wird eine kurze Problemanalyse gemacht und die Familie kann sich ein Bild von mir und der Praxis machen. Es ist wichtig, dass sich das Kind / der Jugendliche wohlfühlt und sich eine vertrauensvolle Beziehung mit mir vorstellen kann. Die Grundlage für den gemeinsamen Weg bilden das Vertrauen in die Therapeutin und das Gefühl, so angenommen zu sein wie man ist. 

Die ersten 5 Stunden dienen der Probatorik, das bedeutet so viel wie „wir probieren uns mal aus“. Hier zeigt sich ob eine vertrauensvolle Basis für Patient und Therapeut entwickeln lässt. Dazu gehört auch eine fundierte Diagnostik und die dementsprechende Aufklärung des Krankheitsbildes, die sogenannte Psychoedukation. 

Im Anschluss wird eine Kostenübernahme durch die private Krankenkasse geklärt. 

Es folgt der gemeinsame Prozess des Entdeckens, des Lernens und des Wachsens.

Die Sitzungen finden einmal wöchentlich zu einem regelmäßigen Termin statt. 

Wie lange eine Therapie dauert hängt von vielen Faktoren ab und ist nicht klar definierbar. Zum Ende der Therapie wird die Sitzungsfrequenz für gewöhnlich verringert um eine allmähliche Lösung aus der therapeutischen Beziehung zu schaffen. 

Kostenübernahme: 

Keine allgemeine Krankenkassenzulassung!

Für privat Versicherte:

Die Kosten für die Psychotherapie erstatten in der Regel die privaten Krankenversicherungen oder Beihilfen. 

Ich unterstütze Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkasse vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen – bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.

Für gesetzlich Versicherte:

Meine Praxis kann nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit eines Kostenerstattungsverfahrens, das von den gesetzlichen Krankenkassen im Einzelfall geprüft wird.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler die Kosten der Psychotherapie zu übernehmen. Das Honorar basiert auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).